LIZENZBEDINGUNGEN
0. Definitionen

Diese Lizenz bezieht sich auf die Version 3 der GNU General Public License.

Mit Urheberrecht sind auch urheberrechthnliche Rechte gemeint, die auf andere Arten von Werken Anwendung finden, beispielsweise auf Fotomasken in der Halbleitertechnologie.

Das Programm bezeichnet jedes urheberrechtlich schtzbare Werk, das unter diese Lizenz gestellt wurde. Jeder Lizenznehmer wird als Sie angeredet. Lizenznehmer und Empfnger knnen natrliche oder rechtliche Personen sein.

Ein Werk zu modifizieren bedeutet, aus einem Werk zu kopieren oder es ganz oder teilweise auf eine Weise umzuarbeiten, die eine urheberrechtliche Erlaubnis erfordert und kein Eins-zu-eins-Kopieren darstellt. Das daraus hervorgehende Werk wird als modifizierte Version des frheren Werks oder als auf dem frheren Werk basierendes Werk bezeichnet.

Ein betroffenes Werk bezeichnet entweder das unmodifizierte Programm oder ein auf dem Programm basierendes Werk.

Ein Werk zu propagieren bezeichnet jedwede Handlung mit dem Werk, fr die man, wenn unerlaubt begangen, wegen Verletzung anwendbaren Urheberrechts direkt oder indirekt zur Verantwortung gezogen wrde, ausgenommen das Ausfhren auf einem Computer oder das Modifizieren einer privaten Kopie. Unter das Propagieren eines Werks fallen Kopieren, Weitergeben (mit oder ohne Modifikationen), ffentliches Zugnglichmachen und in manchen Staaten noch weitere Ttigkeiten.

Ein Werk zu bertragen bezeichnet jede Art von Propagation, die es Dritten ermglicht, das Werk zu kopieren oder Kopien zu erhalten. Reine Interaktion mit einem Benutzer ber ein Computer-Netzwerk ohne bergabe einer Kopie ist keine bertragung.

Eine interaktive Benutzerschnittstelle zeigt angemessene rechtliche Hinweise in dem Umfang, da sie eine zweckdienliches und deutlich sichtbare Funktion bereitstellt, die (1) einen angemessenen Copyright-Vermerk zeigt und (2) dem Benutzer mitteilt, da keine Garantie fr das Werk besteht (ausgenommen in dem Umfang, in dem Garantie gewhrt wird), da Lizenznehmer das Werk gem dieser Lizenz bertragen drfen und wie man ein Exemplar dieser Lizenz zu Gesicht bekommen kann. Wenn die Benutzerschnittstelle eine Liste von Benutzerkommandos oder Optionen anzeigt, zum Beispiel ein Men, dann erfllt ein deutlich sichtbarer Punkt in dieser Liste dieses Kriterium.
1. Quelltext

Der Quelltext eines Werkes bezeichnet diejenige Form des Werkes, die fr Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Objekt-Code bezeichnet jede Nicht-Quelltext-Form eines Werks.

Eine Standardschnittstelle bezeichnet eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard eines anerkannten Standardisierungsgremiums ist oder  im Falle von Schnittstellen, die fr eine spezielle Programmiersprache spezifiziert wurden  eine Schnittstelle, die unter Entwicklern, die in dieser Programmiersprache arbeiten, weithin gebruchlich ist.

Die Systembibliotheken eines ausfhrbaren Werks enthalten alles, ausgenommen das Werk als Ganzes, was (a) normalerweise zum Lieferumfang einer Hauptkomponente gehrt, aber selbst nicht die Hauptkomponente ist, und (b) ausschlielich dazu dient, das Werk zusammen mit der Hauptkomponente benutzen zu knnen oder eine Standardschnittstelle zu implementieren, fr die eine Implementation als Quelltext ffentlich erhltlich ist. Eine Hauptkomponente bezeichnet in diesem Zusammenhang eine grere wesentliche Komponente (Betriebssystemkern, Fenstersystem usw.) des spezifischen Betriebssystems (soweit vorhanden), auf dem das ausfhrbare Werk luft, oder des Compilers, der zur Erzeugung des Objekt-Codes eingesetzt wurde, oder des fr die Ausfhrung verwendeten Objekt-Code-Interpreters.

Der korrespondierende Quelltext eines Werks in Form von Objekt-Code bezeichnet den vollstndigen Quelltext, der bentigt wird, um das Werk zu erzeugen, es zu installieren, um (im Falle eines ausfhrbaren Werks) den Objekt-Code auszufhren und um das Werk zu modifizieren, einschlielich der Skripte zur Steuerung dieser Aktivitten. Er schliet jedoch nicht die Systembibliotheken, allgemein einsetzbare Werkzeuge oder allgemein erhltliche freie Computerprogramme mit ein, die in unmodifizierter Form verwendet werden, um die o.a. Ttigkeiten durchzufhren, die aber nicht Teil des Werks sind. Zum Beispiel enthlt der korrespondierende Quelltext die zum Programmquelltext gehrenden Schnittstellendefinitionsdateien sowie die Quelltexte von dynamisch eingebundenen Bibliotheken und Unterprogrammen, auf die das Werk konstruktionsbedingt angewiesen ist, beispielsweise durch komplexe Datenkommunikation oder Ablaufsteuerung zwischen diesen Unterprogrammen und anderen Teilen des Werks.

Der korrespondierende Quelltext braucht nichts zu enthalten, das der Anwender aus anderen Teilen des korrespondierenden Quelltextes automatisch regenerieren kann.

Der korrespondierende Quelltext eines Werks in Quelltextform ist das Werk selbst.
2. Grundlegende Genehmigungen

Alle unter dieser Lizenz gewhrten Rechte werden gewhrt auf Grundlage des Urheberrechts an dem Programm, und sie sind unwiderruflich, solange die festgelegten Bedingungen erfllt sind. Diese Lizenz erklrt ausdrcklich Ihr uneingeschrnktes Recht zur Ausfhrung des unmodifizierten Programms. Die beim Ausfhren eines betroffenen Werks erzeugten Ausgabedaten fallen unter diese Lizenz nur dann, wenn sie, in Anbetracht ihres Inhalts, ein betroffenes Werk darstellen. Diese Lizenz erkennt Ihr im Urheberrecht vorgesehenes Recht auf angemessene Benutzung  oder seine Entsprechung  an.

Sie drfen betroffene Werke, die Sie nicht bertragen, uneingeschrnkt erzeugen, ausfhren und propagieren, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie drfen betroffene Werke an Dritte bertragen fr den einzigen Zweck, Modifikationen exklusiv fr Sie durchzufhren oder Einrichtungen fr Sie bereitzustellen, um diese Werke auszufhren, vorausgesetzt, Sie erfllen alle Bedingungen dieser Lizenz fr das bertragen von Material, dessen Urheberrecht nicht bei Ihnen liegt. Diejenigen, die auf diese Weise betroffene Werke fr Sie anfertigen oder ausfhren, mssen dies ausschlielich in Ihrem Namen tun, unter Ihrer Anleitung und Kontrolle und unter Bedingungen, die ihnen verbieten, auerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen weitere Kopien Ihres urheberrechtlich geschtzten Materials anzufertigen.

bertragung ist in jedem Fall ausschlielich unter den unten aufgefhrten Bedingungen gestattet. Unterlizensierung ist nicht gestattet, ist aber wegen 10 unntig.
3. Schutz von Anwenderrechten vor Umgehungsverbotgesetzen

Kein betroffenes Werk darf als Teil eines wirksamen technischen Mechanismus' unter jedwedem anwendbarem Recht betrachtet werden, das die Auflagen von Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 verabschiedeten WIPO-Urheberrechtsvertrags oder unter vergleichbaren Gesetzen, die die Umgehung derartiger Mechanismen verbietet oder einschrnkt.

Wenn Sie ein betroffenes Werk bertragen, verzichten Sie auf jedes Recht, die Umgehung technischer Mechanismen zu verbieten, insoweit diese Umgehung durch die Ausbung der von dieser Lizenz gewhrten Rechte in bezug auf das betroffene Werk herbeigefhrt wird, und Sie weisen jede Absicht von sich, die Benutzung oder Modifikation des Werks zu beschrnken, um Ihre Rechtsansprche oder Rechtsansprche Dritter zum Verbot der Umgehung technischer Mechanismen gegen die Anwender des Werks durchzusetzen.
4. Unvernderte Kopien

Sie drfen auf beliebigen Medien unvernderte Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten, bertragen, sofern Sie auf deutliche und angemessene Weise auf jeder Kopie einen angemessenen Urheberrechts-Vermerk verffentlichen, alle Hinweise intakt lassen, da diese Lizenz und smtliche gem 7 hinzugefgten Einschrnkungen auf den Quelltext anwendbar sind, alle Hinweise auf das Nichtvorhandensein einer Garantie intakt lassen und allen Empfngern gemeinsam mit dem Programm ein Exemplar dieser Lizenz zukommen lassen.

Sie drfen fr jede bertragene Kopie ein Entgelt  oder auch kein Entgelt  verlangen, und Sie drfen Kundendienst- oder Garantieleistungen gegen Entgelt anbieten.
5. bertragung modifizierter Quelltextversionen

Sie drfen ein auf dem Programm basierendes Werk oder die ntigen Modifikationen, um es aus dem Programm zu generieren, kopieren und bertragen in Form von Quelltext unter den Bestimmungen von 4, vorausgesetzt, da Sie zustzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erfllen:

a) 	Das vernderte Werk mu auffllige Vermerke tragen, die besagen, da Sie es modifiziert haben, und die ein darauf bezogenes Datum angeben.
b) 	Das vernderte Werk mu auffllige Vermerke tragen, die besagen, da es unter dieser Lizenz einschlielich der gem 7 hinzugefgten Bedingungen herausgegeben wird. Diese Anforderung wandelt die Anforderung aus 4 ab, alle Hinweise intakt zu lassen.
c) 	Sie mssen das Gesamtwerk als Ganzes gem dieser Lizenz an jeden lizensieren, der in den Besitz einer Kopie gelangt. Diese Lizenz wird daher  ggf. einschlielich zustzlicher Bedingungen gem 7  fr das Werk als Ganzes und alle seine Teile gelten, unabhngig davon, wie diese zusammengepackt werden. Diese Lizenz erteilt keine Erlaubnis, das Werk in irgendeiner anderen Weise zu lizensieren, setzt aber eine derartige Erlaubnis nicht auer Kraft, wenn Sie sie diese gesondert erhalten haben.
d) 	Wenn das Werk ber interaktive Benutzerschnittstellen verfgt, mssen diese jeweils angemessene rechtliche Hinweise anzeigen. Wenn allerdings das Programm interaktive Benutzerschnittstellen hat, die keine angemessenen rechtlichen Hinweise anzeigen, braucht Ihr Werk nicht dafr zu sorgen, da sie dies tun.

Die Zusammenstellung eines betroffenen Werks mit anderen gesonderten und unabhngigen Werken, die nicht ihrer Natur nach Erweiterungen des betroffenen Werks sind und die nicht mit ihm in einer Weise kombiniert sind, um ein greres Programm zu bilden, in oder auf einem Speicher- oder Verbreitungsmedium wird als Aggregat bezeichnet, wenn die Zusammenstellung und das sich fr sie ergebende Urheberrecht nicht dazu verwendet werden, den Zugriff oder die Rechte der Benutzer der Zusammenstellung weiter einzuschrnken, als dies die einzelnen Werke erlauben. Die Aufnahme des betroffenen Werks in ein Aggregat sorgt nicht dafr, da diese Lizenz auf die anderen Teile des Aggregats wirke.
6. bertragung in Nicht-Quelltext-Form

Sie drfen ein betroffenes Werk in Form von Objekt-Code unter den Bedingungen der Paragraphen 4 und 5 kopieren und bertragen  vorausgesetzt, da Sie auerdem den maschinenlesbaren korrespondierenden Quelltext unter den Bedingungen dieser Lizenz bertragen auf eine der folgenden Weisen:

a) 	Sie bertragen den Objekt-Code in einem physikalischen Produkt (einschlielich ein physikalisches Speichermedium) gemeinsam mit dem korrespondierenden Quelltext, der sich unvernderlich auf einem haltbaren physikalischen Medium befindet, das blicherweise fr den Austausch von Software verwendet wird.
b) 	Sie bertragen den Objekt-Code in einem physikalischen Produkt (einschlielich ein physikalisches Speichermedium) gemeinsam mit einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre lang gltig sein mu und so lange, wie Sie Ersatzteile und Kundendienst fr dieses Produktmodell anbieten, jedem, der im Besitz des Objekt-Codes ist, entweder (1) eine Kopie des korrespondierenden Quelltextes der gesamten Software, die in dem Produkt enthalten und von dieser Lizenz betroffen ist, zur Verfgung zu stellen  auf einem haltbaren physikalischen Medium, das blicherweise fr den Austausch von Software verwendet wird, und zu nicht hheren Kosten als denen, die begrndbar durch den physikalischen Vorgang der bertragung des Quelltextes anfallen, oder (2) kostenlosen Zugriff, um den korrespondierenden Quelltext von einem Netzwerk-Server zu kopieren.
c) 	Sie bertragen Kopien des Objekt-Codes gemeinsam mit einer Kopie des schriftlichen Angebots, den korrespondierenden Quelltext zur Verfgung zu stellen. Diese Alternative ist nur fr gelegentliche, nicht-kommerzielle bertragung zulssig und nur, wenn Sie den Objekt-Code als mit einem entsprechenden Angebot gem Absatz 6b erhalten haben.
d) 	

Sie bertragen den Objekt-Code dadurch, da Sie Zugriff auf eine dafr vorgesehene Stelle gewhren, und bieten gleichwertigen Zugriff auf den korrespondierenden Quelltext auf gleichem Weg auf dieselbe Stelle und ohne zustzliche Kosten. Sie mssen nicht von den Empfngern verlangen, den korrespondierenden Quelltext gemeinsam mit dem Objekt-Code zu kopieren. Wenn es sich bei der fr das Kopieren vorgesehenen Stelle um einen Netzwerk-Server handelt, darf sich der korrespondierende Quelltext auf einem anderen Server befinden (von Ihnen oder von einem Dritten betrieben), der gleichwertige Kopiermglichkeiten untersttzt  vorausgesetzt Sie legen dem Objekt-Code klare Anleitungen bei, die besagen, wo der korrespondierende Quelltext zu finden ist. Unabhngig davon, welcher Netzwerk-Server den korrespondierenden Quelltext beherbergt, bleiben Sie verpflichtet, sicherzustellen, da dieser lange genug bereitgestellt wird, um diesen Bedingungen zu gengen.
e) 	Sie bertragen den Objekt-Code unter Verwendung von Peer-To-Peer-bertragung  vorausgesetzt, Sie informieren andere Teilnehmer darber, wo der Objekt-Code und der korrespondierende Quelltext des Werks unter den Bedingungen von Absatz 6d ffentlich und kostenfrei angeboten werden.

Ein abtrennbarer Anteil des Objekt-Codes, dessen Quelltext von dem korrespondierenden Quelltext als Systembibliothek ausgeschlossen ist, braucht bei der bertragung des Werks als Objekt-Code nicht miteinbezogen zu werden.

Ein Benutzerprodukt ist entweder (1) ein Endbenutzerprodukt, womit ein materieller persnlicher Besitz gemeint ist, der normalerweise fr den persnlichen oder familiren Gebrauch oder im Haushalt eingesetzt wird, oder (2) alles, was fr den Einbau in eine Wohnung hin entworfen oder dafr verkauft wird. Bei der Entscheidung, ob ein Produkt ein Endbenutzerprodukt ist, sollen Zweifelsflle als erfat gelten. Wenn ein spezieller Anwender ein spezielles Produkt erhlt, bezeichnet normalerweise einsetzen eine typische oder weitverbreitete Anwendung dieser Produktklasse, unabhngig vom Status des speziellen Anwenders oder der Art und Weise, wie der spezielle Anwender des spezielle Produkt tatschlich einsetzt oder wie von ihm erwartet wird, da er es einsetzt. Ein Produkt gilt als Endbenutzerprodukt unabhngig davon, ob es substantiellen kommerziellen, industriellen oder nicht-endbenutzerspezifischen Nutzen hat, es sei denn, dieser Nutzen stellt das einzige signifikante Anwendungsgebiet des Produkts dar.

Mit Installationsinformationen fr ein Benutzerprodukt sind jedwede Methoden, Prozeduren, Berechtigungsschlssel oder andere informationen gemeint, die notwendig sind, um modifizierte Versionen eines betroffenen Werks, die aus einer modifizierten Version seines korrespondierenden Quelltextes hervorgegangen sind, auf dem Produkt zu installieren und auszufhren. Die Informationen mssen ausreichen, um sicherzustellen, da das Weiterfunktionieren des modifizierten Objekt-Codes in keinem Fall verhindert oder gestrt wird aus dem einzigen Grunde, weil Modifikationen vorgenommen worden sind.

Wenn Sie Objekt-Code gem diesem Paragraphen innerhalb oder zusammen mit oder speziell fr den Gebrauch innerhalb eines Benutzerprodukts bertragen und die bertragung als Teil einer Transaktion stattfindet, in der das Recht auf den Besitz und die Benutzung des Benutzerprodukts dauerhaft auf den Empfnger bergeht (unabhngig davon, wie diese Transaktion charakterisiert ist), mssen dem gem diesem Paragraphen mitbertragenen korrespondierenden Quelltext die Installationsinformationen beiliegen. Diese Anforderung gilt jedoch nicht, wenn weder Sie noch irgendeine Drittpartei die Mglichkeit behlt, modifizierten Objekt-Code auf dem Benutzerprodukt zu installieren (zum Beispiel, wenn das Werk in einem ROM installiert wurde).

Die Anforderung, Installationsinformationen bereitzustellen, schliet keine Anforderung mit ein, weiterhin Kundendienst, Garantie oder Updates fr ein Werk bereitzustellen, das vom Empfnger modifiziert oder installiert worden ist, oder fr das Benutzerprodukt, in dem das Werk modifiziert oder installiert worden ist. Der Zugriff auf ein Computer-Netzwerk darf verweigert werden, wenn die Modifikation selbst die Funktion des Netzwerks grundlegend nachteilig beeinflut oder wenn sie die Regeln und Protokolle fr die Kommunikation ber das Netzwerk verletzt.

Der korrespondierende Quelltext und die Installationsinformationen, die in bereinstimmung mit diesem Paragraphen bertragen werden, mssen in einem ffentlich dokumentierten Format vorliegen (fr das eine Implementation in Form von Quelltext ffentlich zugnglich ist), und sie drfen keine speziellen Passwrter oder Schlssel fr das Auspacken, Lesen oder Kopieren erfordern.
7. Zustzliche Bedingungen

Zustzliche Genehmigungen sind Bedingungen, die die Bedingungen dieser Lizenz ergnzen, indem sie Ausnahmen von einer oder mehreren Auflagen zulassen. Zustzliche Genehmigungen zur Anwendung auf das gesamte Programm sollen so betrachtet werden, als wren sie in dieser Lizenz enthalten, soweit dies unter anwendbarem Recht zulssig ist. Wenn zustzliche Genehmigungen nur fr einen Teil des Programms gelten, darf dieser Teil separat unter diesen Genehmigungen verwendet werden; das gesamte Programm jedoch unterliegt weiterhin dieser Lizenz ohne Beachtung der zustzlichen Genehmigungen.

Ungeachtet jeglicher anderer Regelungen dieser Lizenz drfen Sie fr Material, das Sie einem betroffenen Werk hinzufgen (sofern Sie durch die Urheberrechtsinhaber dieses Materials autorisiert sind), die Bedingungen dieser Lizenz um folgendes ergnzen:

a) 	Gewhrleistungsausschlu oder Haftungsbegrenzung abweichend von 15 und 16 dieser Lizenz oder
b) 	die Anforderung, spezifizierte sinnvolle rechtliche Hinweise oder Autorenschaftshinweise in diesem Material oder in den angemessenen rechtlichen Hinweisen, die von den sie enthaltenen Werken angezeigt werden, zu erhalten, oder
c) 	das Verbot, die Herkunft des Materials falsch darzustellen oder die Anforderung, da modifizierte Versionen des Materials auf angemessens Weise als vom Original verschieden markiert werden, oder
d) 	Begrenzung der Verwendung der Namen von Lizenzgebern oder Autoren des Materials fr Werbezwecke oder
e) 	das Zurckweisen der Einrumung von Rechten gem dem Markenrecht zur Benutzung gewisser Produktnamen, Produkt- oder Service-Marken oder
f) 	die Erfordernis der Freistellung des Lizenznehmers und der Autoren des Materials durch jeden, der die Software (oder modifizierte Versionen davon) bertrgt, mit vertraglichen Prmissen der Verantwortung gegenber dem Empfnger fr jede Verantwortung, die diese vertraglichen Prmissen diesen Lizenzgebern und Autoren direkt auferlegen.

Alle anderen hinzugefgten einschrnkenden Bedingungen werden als zustzliche Einschrnkungen im Sinne von 10 betrachtet. Wenn das Programm, wie Sie es erhalten haben, oder ein Teil davon dieser Lizenz untersteht zuzglich einer weiteren Bedingung, die eine zustzliche Einschrnkung darstellt, drfen Sie diese Bedingung entfernen. Wenn ein Lizenzdokument eine zustzliche Einschrnkung enthlt, aber die Relizensierung unter dieser Lizenz erlaubt, drfen Sie dem betroffenen Werk Material hinzufgen, das den Bedingungen jenes Lizenzdokuments unterliegt, unter der Voraussetzung, da die zustzlichen Einschrnkungen bei einer derartigen Relizensierung oder bertragung verfallen.

Wenn Sie einem betroffenen Werk in bereinstimmung mit diesem Paragraphen Bedingungen hinzufgen, mssen Sie in den betroffenen Quelltextdateien eine Aufstellung der zustzlichen Bedingungen plazieren, die auf diese Quelltextdatei Anwendung finden, oder einen Hinweis darauf, wo die Zustzlichen Bedingungen zu finden sind.

Zustzliche Bedingungen, seien es Genehmigungen oder Einschrnkungen, drfen in Form einer separaten schriftlichen Lizenz oder in Form von Ausnahmen festgelegt werden; die o.a. Anforderungen gelten in jedem Fall.
8. Kndigung

Sie drfen das Programm nicht verbreiten oder modifizieren, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrcklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Verbreitung oder Modifizierung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz (einschlielich aller Patentlizenzen gem 11 Abs. 3).

Wenn Sie jedoch alle Verletzungen dieser Lizenz beenden, wird Ihre Lizenz durch einen speziellen Urheberrechtsinhaber wiederhergestellt, und zwar (a) vorbergehend, solange nicht bzw. bis der Rechteinhaber Ihre Lizenz ausdrcklich und endgltig kndigt, und (b) dauerhaft, sofern es der Rechteinhaber versumt, Sie auf sinnvolle Weise auf die Lizenzverletzung innerhalb von 60 Tagen ab deren Beendigung hinzuweisen.

Darberhinaus wird Ihre Lizenz durch einen speziellen Urheberrechtsinhaber permanent wiederhergestellt, wenn Sie der Rechteinhaber auf sinnvolle Weise auf die Verletzung hinweist, wenn auerdem dies das erste Mal ist, da Sie auf die Verletzung dieser Lizenz (fr jedes Werk) des Rechteinhabers hingewiesen werden, und wenn Sie die Verletzung innerhalb von 30 Tagen ab dem Eingang des Hinweises einstellen.

Die Beendigung Ihrer Rechte unter dieser Lizenz beendet nicht die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben. Wenn Ihre Rechte beendet und nicht dauerhaft wiederhergestellt worden sind, sind Sie nicht berechtigt, neue Lizenzen fr dasselbe Material gem 10 zu erhalten.
9. Annahme der Lizenz keine Voraussetzung fr den Besitz von Kopien

Um eine Kopie des Programms auszufhren, ist es nicht erforderlich, da Sie diese Lizenz annehmen. Die nebenbei stattfindende Verbreitung eines betroffenen Werks, die sich ausschlielich als Konsequenz der Teilnahme an einer Peer-To-Peer-Datenbertragung ergibt, um eine Kopie entgegennehmen zu knnen, erfordert ebenfalls keine Annahme dieser Lizenz. Jedoch gibt Ihnen nichts auer dieser Lizenz die Erlaubnis, das Programm oder jedes betroffene Werk zu verbreiten oder zu verndern. Diese Handlungen verstoen gegen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie daher ein betroffenes Werk verndern oder propagieren, erklren Sie Ihr Einverstndnis mit dieser Lizenz, die Ihnen diese Ttigkeiten erlaubt.
10. Automatische Lizensierung nachgeordneter Anwender

Jedesmal, wenn Sie ein betroffenes Werk bertragen, erhlt der Empfnger automatisch vom ursprnglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Werk auszufhren, zu verndern und zu propagieren  in bereinstimmung mit dieser Lizenz. Sie sind nicht dafr verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

Eine Organisations-Transaktion ist entweder eine Transaktion, bei der die Kontrolle ber eine Organisation oder das im wesentlichen gesamte Kapital einer solchen, bertragen wird, oder sie ist die Aufteilung einer Organisation in mehrere oder die Fusion mehrerer Organisationen zu einer. Wenn die Propagation eines betroffenen Werks durch eine Organisations-Transaktion erfolgt, erhlt jeder an der Transaktion Beteiligte, der eine Kopie des Werks erhlt, zugleich jedwede Lizenz an dem Werk, die der Interessenvorgnger des Beteiligten hatte, sowie das Recht auf den Besitz des korrespondierenden Quelltextes des Werks vom Interessenvorgnger, wenn dieser ihn hat oder mit vertretbarem Aufwand beschaffen kann.

Sie drfen keine zustzlichen Einschrnkungen bzgl. der Ausbung der unter dieser Lizenz gewhrten oder zugesicherten Rechte vornehmen. Beispielsweise drfen Sie keine Lizenzgebhr oder sonstige Gebhr fr die Ausbung der unter dieser Lizenz gewhrten Rechte verlangen, und Sie drfen keine Rechtsstreitigkeit beginnen (eingeschlossen Kreuz- oder Gegenansprche in einem Gerichtsverfahren), in der Sie unterstellen, da irgendein Patentanspruch durch Erzeugung, Anwendung, Verkauf, Verkaufsangebot oder Import des Programms oder irgendeines Teils davon verletzt wurde.
11. Patente

Ein Kontributor ist ein Urheberrechtsinhaber, der die Benutzung des Programms oder eines auf dem Programm basierenden Werks unter dieser Lizenz erlaubt. Das auf diese Weise lizensierte Werk bezeichnen wir als die Kontributor-Version des Kontributors.

Die wesentlichen Patentansprche eines Kontributors sind all diejenigen Patentansprche, die der Kontributor besitzt oder kontrolliert, ob bereits erworben oder erst in Zukunft zu erwerben, die durch irgendeine Weise des gem dieser Lizenz erlaubten Erzeugens, Ausfhrens oder Verkaufens seiner Kontributor-Version verletzt wrden. Dies schliet keine Patentansprche ein, die erst als Konsequenz weiterer Modifizierung seiner Kontributor-Version entstnden. Fr den Zweck dieser Definition schliet "Kontrolle" das Recht mit ein, Unterlizenzen fr ein Patent zu erteilen auf eine Weise, die mit den Erfordernissen dieser Lizenz vereinbar ist.

Jeder Kontributor gewhrt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite und gebhrenfreie Patentlizenz gem den wesentlichen Patentansprchen des Kontributors, den Inhalt seiner Kontributor-Version zu erzeugen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und auerdem auszufhren, zu modifizieren und zu propagieren.

In den folgenden drei Abstzen ist eine Patentlizenz jedwede ausdrckliche Vereinbarung oder Verpflichtung, wie auch immer benannt, ein Patent nicht geltend zu machen (beispielsweise eine ausdrckliche Erlaubnis, ein Patent zu nutzen oder eine Zusicherung, bei Patentverletzung nicht zu klagen). Jemandem eine solche Patentlizenz zu erteilen bedeutet, eine solche Vereinbarung oder Verpflichtung zu beschlieen, ein Patent nicht gegen ihn durchzusetzen.

Wenn Sie ein betroffenes Werk bertragen, das wissentlich auf eine Patentlizenz angewiesen ist, und wenn der korrespondierende Quelltext nicht fr jeden zum Kopieren zur Verfgung gestellt wird  kostenlos, unter den Bedingungen dieser Lizenz und ber einen ffentlich zugnglichen Netzwerk-Server oder andere leicht zugngliche Mittel , dann mssen Sie entweder (1) dafr sorgen, da der korrespondierende Quelltext auf diese Weise verfgbar gemacht wird oder (2) dafr sorgen, da Ihnen selbst die Vorteile der Patentlizenz fr dieses spezielle Werk entzogen werden oder (3) in einer mit den Erfordernissen dieser Lizenz vereinbaren Weise bewirken, da die Patentlizenz auf nachgeordnete Empfnger ausgedehnt wird. Wissentlich angewiesen sein bedeutet, da Sie tatschliches Wissen darber haben, da  auer wegen der Patentlizenz  Ihre bertragung des betroffenen Werks in einen Staat oder die Benutzung des betroffenen Werks durch Ihren Empfnger in einem Staat, eins oder mehrere identifizierbare Patente in diesem Staat verletzen wrden, deren Gltigkeit Ihnen glaubhaft erscheint.

Wenn Sie, als Folge von oder in Verbindung mit einer einzelnen Transaktion oder Vereinbarung, ein betroffenes Werk bertragen oder durch Vermittlung einer bertragung propagieren, und Sie gewhren einigen Empfngern eine Patentlizenz, die ihnen das Benutzen, Propagieren, Modifizieren und bertragen einer speziellen Kopie des betroffenen Werks gestatten, dann wird die von Ihnen gewhrte Patentlizenz automatisch auf alle Empfnger des betroffenen Werks und darauf basierender Werke ausgedehnt.

Eine Patentlizenz ist diskriminierend, wenn sie in ihrem Gltigkeitsbereich die speziell unter dieser Lizenz gewhrten Rechte nicht einschliet, wenn sie die Ausbung dieser Rechte verbietet oder wenn sie die Nichtausbung einer oder mehrerer dieser Rechte zur Bedingung hat. Sie drfen ein betroffenes Werk nicht bertragen, wenn Sie Partner in einem Vertrag mit einer Drittpartei sind, die auf dem Gebiet der Verbreitung von Software geschftlich ttig ist, gem dem Sie dieser Drittpartei Zahlungen leisten, die auf dem Ma Ihrer Aktivitt des bertragens des Werks basieren, und gem dem die Drittpartei eine diskriminierende Patentlizenz all denjenigen gewhrt, die das Werk von Ihnen erhielten, (a) in Verbindung mit von Ihnen bertragenen Kopien des betroffenen Werks (oder Kopien dieser Kopien) oder (b) hauptschlich fr und in Verbindung mit spezifischen Produkten oder Zusammenstellungen, die das betroffene Werk enthalten, es sei denn, Sie sind in diesen Vertrag vor dem 28. Mrz 2007 eingetreten oder die Patentlizenz wurde vor diesem Datum erteilt.

Nichts in dieser Lizenz soll in einer Weise ausgelegt werden, die irgendeine implizite Lizenz oder sonstige Abwehr gegen Rechtsverletzung ausschliet oder begrenzt, die Ihnen ansonsten gem anwendbarem Patentrecht zustnde.
12. Keine Preisgabe der Freiheit Dritter

Sollten Ihnen (durch Gerichtsbeschlu, Vergleich oder anderweitig) Bedingungen auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstnde nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht mglich ist, ein betroffenes Werk unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu bertragen, dann drfen Sie als Folge das Programm berhaupt nicht bertragen. Wenn Sie zum Beispiel Bedingungen akzeptieren, die Sie dazu verpflichten, von denen, denen Sie das Programm bertragen haben, eine Gebhr fr die weitere bertragung einzufordern, dann besteht der einzige Weg, sowohl jene Bedingungen als auch diese Lizenz zu befolgen darin, ganz auf die bertragung des Programms zu verzichten.
13. Nutzung zusammen mit der GNU Affero General Public License

Ungeachtet anderer Regelungen dieser Lizenz, ist es Ihnen gestattet, ein betroffenes Werk mit einem Werk zu einem einzelnen, kombinierten Werk zu verbinden (linken) oder zu kombinieren, das unter Version 3 der GNU Affero General Public License steht, und das Ergebnis zu bertragen. Die Bedingungen dieser Lizenz bleiben weiterhin auf denjenigen Teil anwendbar, der das betroffene Werk darstellt, aber die speziellen Anforderungen der GNU Affero General Public License, 13, die sich auf Interaktion ber ein Computer-Netzwerk beziehen, werden auf die Kombination als solche anwendbar.
14. berarbeitungen dieser Lizenz

Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit berarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License verffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwrtigen entsprechen, knnen aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.

Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm angegeben wird, da es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer oder jeder spteren Version (or any later version) unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen spteren Version, die von der Free Software Foundation verffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, knnen Sie eine beliebige Version whlen, die je von der Free Software Foundation verffentlicht wurde.
15. Gewhrleistungsausschlu

Es besteht keinerlei Gewhrleistung fr das Programm, soweit dies gesetzlich zulssig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich besttigt, stellen die Urheberrechtsinhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verfgung, wie es ist, ohne irgendeine Gewhrleistung, weder ausdrcklich noch implizit, einschlielich  aber nicht begrenzt auf  die implizite Gewhrleistung der Marktreife oder der Verwendbarkeit fr einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezglich Qualitt und Leistungsfhigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten fr notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.
16. Haftungsbegrenzung

In keinem Fall, auer wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein Urheberrechtsinhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder bertragen hat, Ihnen gegenber fr irgendwelche Schden haftbar, einschlielich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schden, Schden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschden, die aus der Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschlielich  aber nicht beschrnkt auf  Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden mssen, oder dem Unvermgen des Programms, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Urheberrechtsinhaber oder Dritter ber die Mglichkeit solcher Schden unterrichtet worden war.
17. Interpretation von  15 und 16

Sollten der o.a. Gewhrleistungsausschlu und die o.a. Haftungsbegrenzung aufgrund ihrer Bedingungen gem lokalem Recht unwirksam sein, sollen Bewertungsgerichte dasjenige lokale Recht anwenden, das einer absoluten Aufhebung jeglicher zivilen Haftung in Zusammenhang mit dem Programm am nchsten kommt, es sei denn, dem Programm lag eine entgeltliche Garantieerklrung oder Haftungsbernahme bei.
ENDE DER LIZENZBEDINGUNGEN
Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen, neuen Programme anwenden knnen

Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, da es vom grtmglichen Nutzen fr die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verndern kann.

Um dies zu erreichen, fgen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden Quelldatei zu stellen, um den Gewhrleistungsausschlu mglichst deutlich darzustellen; zumindest aber sollte jede Datei die Copyright-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die vollstndigen Vermerke zu finden sind.

    [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
    Copyright (C) [Jahr]  [Name des Autors]

    This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 3 of the License, or (at your option) any later version.

    This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details.

    You should have received a copy of the GNU General Public License along with this program; if not, see <http://www.gnu.org/licenses/>.

Auf Deutsch:

    [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
    Copyright (C) [Jahr]  [Name des Autors]

    Dieses Programm ist freie Software. Sie knnen es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation verffentlicht, weitergeben und/oder modifizieren, entweder gem Version 3 der Lizenz oder (nach Ihrer Option) jeder spteren Version.

    Die Verffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, da es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE, sogar ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT FR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in der GNU General Public License.

    Sie sollten ein Exemplar der GNU General Public License zusammen mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, siehe <http://www.gnu.org/licenses/>.

Fgen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und per Brief erreichbar sind.

Wenn Ihr Programm interaktive Befehle in einem Terminal entgegennimmt, sorgen Sie dafr, da es nach dem Start einen kurzen Vermerk ausgibt:

    [Programm]  Copyright (C) [Jahr]  [Name des Autors]
    This program comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type show w.
    This is free software, and you are welcome to redistribute it under certain conditions; type show c for details.

Auf Deutsch:

    [Programm]  Copyright (C) [Jahr]  [Name des Autors] Fr dieses Programm besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie "show w" fr Details ein.
    Dies ist freie Software, die Sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben drfen; geben Sie "show c" fr Details ein.

Die hypothetischen Kommandos show w und show c sollten die entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natrlich knnen die von Ihnen verwendeten Kommandos auch anders lauten; fr ein Programm mit graphischer Benutzeroberflche werden Sie sicherlich eine About-Box verwenden.

Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Urheberrechteverzicht fr das Programm unterschreiben lassen. Fr weitere Informationen darber und wie Sie die GNU GPL anwenden und befolgen, siehe http://www.gnu.org/licenses/.

Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung Ihres Programms in proprietre Programme. Wenn Ihr Programm eine Funktionsbibliothek ist, dann kann es sinnvoller sein, das Linken proprietrer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn dies Ihre Absicht ist, sollten Sie die GNU Lesser General Public License anstelle dieser Lizenz verwenden. Lesen Sie aber bitte vorher http://www.gnu.org/philosophy/why-not-lgpl.html.

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